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   OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00   

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https://dejure.org/2000,12062
OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00 (https://dejure.org/2000,12062)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.2000 - 4 W 53/00 (https://dejure.org/2000,12062)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 4 W 53/00 (https://dejure.org/2000,12062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ungültigerklärung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Einstimmigkeitserfordernis für eine Beschlußfassung über eine bauliche Veränderung mit der Wirkung einer Nutzungsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2 § 15 Abs. 1 § 22
    Wirksamkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über den Umbau einer Eigentumswohnung in eine Empfangshalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Cuxhaven - 2 II 28/97
  • LG Stade - 9 T 34/99
  • OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2000, 307
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96

    Änderung der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00
    Diese Umwandlung bedarf daher immer der Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer (OLG Braunschweig, Beschluss vom 30. Juni 1976 -- 2 Wx 44/75 --; bei ObLG NJW-RR 1997, 586; Palandt-Bassenge, BGB, 58. Aufl., § 1 WEG Rdnr. 4).
  • OLG Braunschweig, 30.06.1976 - 2 Wx 44/75
    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00
    Diese Umwandlung bedarf daher immer der Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer (OLG Braunschweig, Beschluss vom 30. Juni 1976 -- 2 Wx 44/75 --; bei ObLG NJW-RR 1997, 586; Palandt-Bassenge, BGB, 58. Aufl., § 1 WEG Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02

    Von der Teilungserklärung abweichende Nutzung des Sondereigentums

    Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des OLG Celle vom 30.5.2000 nicht entgegen ( OLGR 00, 307 ).
  • KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei

    Auch der erkennende Senat folgt den Entscheidungen des BayObLG (WuM 1994, 222 und ZMR 1997, 537) und des OLG Celle (OLGR Celle 2000, 307), nach denen eine Änderung der Festlegung als Teileigentum nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Sinne von § 10 WEG erfolgen könne, nicht.
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